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01.07.2004 | Lohnsteuer

Lose als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug

Die Freigrenze für Sachbezüge kann auch für Lotterielose genutzt werden. Das heißt: Sie können Ihren Arbeitnehmern Lose für eine von einem fremden Dritten durchgeführte Lotterie steuer- und sozialabgabenfrei überlassen, wenn die Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird (§  8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz).

Wichtig: Auch ein etwaiger Lotteriegewinn bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, weil er in keinem Zusammenhang mehr mit dem Arbeitsverhältnis steht. (Finanzministerium Saarland, Erlass vom 10.2.2004, Az: B/2 - 4 - 20/04 - S 2334; Abruf-Nr.  040744 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2004 | Seite 3 | ID 97187