01.02.2003 | Lohnsteuer
Rabattfreibetrag auch bei Vermittlung an Angehörige?
Regen Gebrauch machen viele Agentur-Inhaber anscheinend von der Möglichkeit, Provisionen im Rahmen des Rabattfreibetrags von bis zu 1.224 Euro steuerfrei an Mitarbeiter "weiterzugeben" (§ 8 Absatz 3 Einkommensteuergesetz [EStG]). Das zeigen die zahlreichen Zuschriften, die uns auf unseren Beitrag in der Ausgabe 12/2002, Seite 16 erreichten. Ein Leser möchte wissen, ob der Rabattfreibetrag auch gewährt wird, wenn Mitarbeiter Versicherungsverträge an ihre Familienangehörigen vermitteln.
Unsere Antwort: Leider nein. Der Rabattfreibetrag wird Mitarbeitern nur für Verträge gewährt, die sie für sich selbst vermittelt haben. Das ergibt sich klar aus § 8 Absatz 3 EStG. Dort heißt es stets nur "Arbeitnehmer". Folglich gilt er nicht für deren Angehörige.