01.08.2003 | Nach Vertragsbeendigung
So wehren Sie sich gegen Provisionsrückforderungen
Rechte und Pflichten aus dem Agenturvertrag können sich noch nach dessen kalendarischem Ende fortspinnen. Das gilt auch für die Pflicht des Vertreters, zu viel bezahlte Provision "zurückzugewähren" (§ 87a Absatz 2 Handelsgesetzbuch [HGB]).
Was gilt nach Vertragsende?
Der Vertreter ist gut beraten, Provisionsrückforderungen nach Ende des Vertretungsvertrags nicht als gegeben hinzunehmen. Er sollte immer wieder mit Fragen auf den Kern zu kommen suchen:
Was hat im Verhältnis Versicherer und Versicherungsnehmer wirklich stattgefunden? |
Was hat der Versicherer getan, um das Scheitern des Versicherungsvertrags zu verhindern? |
Wo sind die Belege hierfür? (Motto: Ich glaube nur, was ich sehe.) |
Fragt man, ob und welche Unterschiede bestehen in der Zeit vorher und nachher, so sind zwei Aspekte zu berücksichtigen, nämlich erstens der rechtliche und zweitens der strategische.
Rechtliche Grundlage
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