28.03.2008 | Pflegeversicherung
BSG – Beitragszuschlag ist verfassungsgemäß
Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte in der Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß. Das gilt auch, wenn eine Frau aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann. Es ist nicht geboten, Mitglieder davon auszunehmen, die aus welchen Gründen auch immer kinderlos sind. (Bundessozialgericht, Urteil vom 27.2.2008, Az: B 12 P 2/07 R) (Abruf-Nr. 080767)
Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 3 | ID 118332