Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

28.03.2008 | Pflegeversicherung

BSG – Beitragszuschlag ist verfassungsgemäß

Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte in der Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß. Das gilt auch, wenn eine Frau aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann. Es ist nicht geboten, Mitglieder davon auszunehmen, die aus welchen Gründen auch immer kinderlos sind. (Bundessozialgericht, Urteil vom 27.2.2008, Az: B 12 P 2/07 R) (Abruf-Nr. 080767)  

Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 3 | ID 118332