28.03.2008 | Provision
OLG bestätigt volle Provision – Allianz kassiert „Zweittarif“
Im Streit um Provisionskürzungen bei Kfz-Billigtarifen ist die Allianz auch in zweiter Instanz unterlegen. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied, dass der Versicherer seinen Vertretern auch für den günstigeren Zweittarif („Kraft-Kompakttarif“) in der Kfz-Versicherung die vereinbarte Provision in voller Höhe zahlen muss.
Wichtig: Vor dem Hintergrund des Rechtsstreits haben die Vorstände der Allianz Versicherungs-AG und der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG Mitte März beschlossen, das Kraft-Kompakt-Produkt ab 1. April 2008 für das Neu- und Ersatzgeschäft zu schließen. Der Bestand im Kraft-Kompakt-Produkt wird fortgeführt. Wie mit den Provisionen des bis zum 31. März 2008 vermittelten Kraft-Kompakt-Geschäftes umgegangen wird, will die Allianz nach Zugang und Prüfung der Urteilsbegründung des OLG endgültig entschieden. (Urteil vom 6.2.2008, Az: 7 U 3993/07) (Abruf-Nr. 080446)