01.02.2003 | Rechtsform
"Scheidungsklausel" in Personengesellschaftsverträgen
Scheidungen sind heute an der Tagesordnung. Damit das private Desaster des einen Gesellschafters nicht zu Problemen in der Agentur-GbR, -OHG oder -KG führt, sollten Sie eine "Scheidungsklausel" in Ihren Personengesellschaftsvertrag aufnehmen. Damit werden der Gesellschaftsanteil aus einer Scheidung herausgehalten und Liquiditätsabflüsse in der Agentur vermieden. Am besten verpflichten sich alle Gesellschafter
zur Gütertrennung oder |
zur Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft dahingehend, dass der Gesellschaftsanteil einschließlich der Gesellschafter-Kapitalkonten aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen wird. |
Unser Service: Eine "Scheidungsklausel" für Personengesellschaftsverträgen finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" .
Quelle: Ausgabe 02 / 2003 | Seite 3 | ID 96956