22.02.2008 | Rechtsprechungsreport
Wichtige Entscheidungen zur Kfz-Schadenregulierung
Seit unserem letzten Rechtsprechungsreport in der Mai-Ausgabe 2007 (Seite 10 bis 13) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wieder eine ganze Reihe wichtiger Urteile zur Kfz-Schadenregulierung gefällt.
Kfz-Haftpflicht
130-Prozent-Reparatur und sechsmonatige Behaltefrist
Eines der Themen der letzten Monate: Muss der Geschädigte das vollständig und fachgerecht reparierte Auto nach einer sogenannten „130-Prozent-Reparatur“ noch mindestens sechs Monate weiternutzen?
In einem etwas anderen Zusammenhang hatte der BGH entschieden: Nach einer vollständigen Reparatur bei unter dem Wiederbeschaffungswert, aber über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) liegenden Reparaturkosten gibt es keine Behaltefrist. Grund: Weil der Geschädigte die Reparaturkostenrechnung bezahlen müsse, könne er sich an dem Vorgang nicht bereichern (Urteil vom 5.12.2006, Az: VI ZR 77/06; Abruf-Nr. 070295).
Viele Gerichte haben diese Rechtsprechung auf die Fälle übertragen, bei denen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Der BGH hat jedoch jüngst entschieden, dass der Geschädigte das Fahrzeug in solchen Fällen in der Regel sechs Monate weiternutzen muss (Urteil vom 13.11.2007, Az: VI ZR 89/07; Abruf-Nr. 073907).
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