23.11.2009 | Sozialversicherung
Telefonakquisiteurin ist sozialversicherungspflichtig
Die Telefonakquisiteurin einer Versicherungs- und Wirtschaftsberatung, die Termine für die Außendienstmitarbeiter von zu Hause aus mit den Kunden vereinbart, ist sozialversicherungspflichtig. Für eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sprach nach Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig im Urteilsfall vor allem, dass die Frau faktisch ein festes Gehalt bezogen hatte, wie sich aus Provisionsabrechnungen bzw. Vorschusszahlungen ergab, im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig und nach außen hin für die Versicherungs- und Wirtschaftsberatung offiziell aufgetreten war.
Wichtig: Selbst wenn man die Telefonakquisiteurin als Selbstständige qualifizieren würde, käme man zu keinem anderen Ergebnis, so das LSG. Dann wäre sie Heimarbeiterin (§ 12 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IV) - und gelte als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. (Urteil vom 25.3.2009, Az: L 5 KR 28/07) (Abruf-Nr. 092198)