01.09.2003 | Steuer-Erklärung
Abgabe der Steuer-Erklärung per Telefax ist wirksam
Eine per Telefax übermittelte Einkommensteuer-Erklärung auf amtlichem Vordruck ist wirksam. Das hat das Finanzgericht (FG) Brandenburg entschieden. Nach Ansicht des FG ist es nicht notwendig, dass sich die Unterschrift des Steuerpflichtigen im Original auf dem Exemplar des Finanzamts befindet.
Beachten Sie: Die Finanzverwaltung will mit einer Nichtzulassungsbeschwerde (Az: VI B 54/03) erreichen, dass der Bundesfinanzhof die Sache entscheidet. (Urteil vom 24.2.2003, Az: 1 K 57/02)
Quelle: Ausgabe 09 / 2003 | Seite 3 | ID 97042