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01.05.2006 | Steuer-Erklärung

Frist zur Abgabe der Steuer-Erklärung 2005 verlängert

Lassen Sie Ihre betriebliche und/oder private Steuer-Erklärung von einem Steuerberater erstellen, musste dieser Ihre Erklärungen bisher grundsätzlich bis zum 30. September des Folgejahres abgeben. Für die Steuer-Erklärungen 2005 wird diese allgemeine Frist auf den 31. Dezember 2006 verlängert. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. In begründeten Fällen kann die Frist auf Antrag bis zum 28. Februar 2007 verlängert werden. Das entspricht der Vorjahres-regelung.

Unser Tipp: Stellen Sie trotzdem Ihre Unterlagen zeitnah zusammen. Lassen Sie frühzeitig kalkulieren, ob Sie mit einer Steuer-Erstattung oder -nachzahlung rechnen müssen. Je nachdem lohnt sich eine frühe bzw. späte Abgabe. (Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.2.2006; Abruf-Nr.  061006 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 1 | ID 97521