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29.06.2009 | Steueränderungen

Abschreibung betrieblicher Investitionen stark verbessert

Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten Konjunkturpaket I (Abruf-Nr. 090233) zum 1. Januar 2009 die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Abschreibung betrieblicher Investitionen stark verbessert. Die wichtigsten Maßnahmen in Kürze:  

  • Wiedereinführung der degressiven Abschreibung mit einem Höchstsatz von 25 Prozent.
  • Die Größen- bzw. Gewinngrenzen, bis zu der Unternehmen den Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent für geplante Investitionen und die Sonderabschreibung von 20 Prozent für getätigte Investitionen in Anspruch nehmen können, wurden erhöht.

Unser Service: Wer sich intensiver mit dem Thema beschäftigen möchte, findet einen ausführlichen Beitrag auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 091772.  

Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 1 | ID 127983