29.06.2009 | Steueränderungen
Abschreibung betrieblicher Investitionen stark verbessert
Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten Konjunkturpaket I (Abruf-Nr. 090233) zum 1. Januar 2009 die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Abschreibung betrieblicher Investitionen stark verbessert. Die wichtigsten Maßnahmen in Kürze:
- Wiedereinführung der degressiven Abschreibung mit einem Höchstsatz von 25 Prozent.
- Die Größen- bzw. Gewinngrenzen, bis zu der Unternehmen den Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent für geplante Investitionen und die Sonderabschreibung von 20 Prozent für getätigte Investitionen in Anspruch nehmen können, wurden erhöht.
Unser Service: Wer sich intensiver mit dem Thema beschäftigen möchte, findet einen ausführlichen Beitrag auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 091772.
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 1 | ID 127983