· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Kein Vertrauensschutz bei einer unverbindlichen Auskunft
| Bitten Sie das Finanzamt telefonisch oder schriftlich um Stellungnahme zu einem steuerlich zweifelhaften Sachverhalt, können Sie auf diese Auskunft leider nicht vertrauen. Denn das Finanzamt ist an „unverbindliche Auskünfte“ für die Zukunft nicht gebunden. |
PRAXISHINWEIS | Vertrauensschutz genießen Sie nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 30.3.2011, Az: XI R 30/09; Abruf-Nr. 111703) nur, wenn Sie folgende Auskünfte vom Finanzamt verlangen oder Vereinbarungen mit ihm treffen:
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Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 2 | ID 27782060