23.07.2010 | Umgang mit dem Finanzamt
Neue Klage gegen Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft
Die seit 2007 erhobene Gebühr für eine verbindliche Auskunft (§ 89 Absatz 3 Abgabenordnung [AO]) verstößt weder dem Grunde noch der Höhe nach gegen das Grundgesetz, meint das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg (rechtskräftiges Urteil vom 17.3.2010, Az: 1 K 661/08; Abruf-Nr. 101684).
Wichtig: Das FG hatte zwar die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen, weil eine zuvor anhängige Revision aus formalen Gründen gescheitert war. Die Revision wurde aber nicht eingelegt.
Unser Tipp: Der Bund der Steuerzahler führt vor dem FG Münster ein Musterverfahren gegen die Gebührenpflicht (Az: 3 K 722/08 S). Unter Hinweis auf das Verfahren können betroffene Steuerzahler Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen (§ 363 Absatz 2 Satz 1 AO) beantragen.