01.12.2006 | Umsetzung der EU-Richtlinie - Teil V
So analysieren Sie das Risiko in der Hausratversicherung
In unserer Beitragsserie informieren wir Sie in dieser Ausgabe, wie Sie das Risiko in der Hausratversicherung richtig analysieren, damit Sie den Anforderungen des neuen Vermittlergesetzes gerecht werden. Das neue Vermittlergesetz hat Ende Oktober 2006 den Bundestag passiert und soll zum 1. Juni 2007 in Kraft treten.
Unser Tipp: Verwenden Sie für die Risikoanalyse einen standardisierten Analyse-Bogen.
Zuerst machen Sie Angaben zu Ihrer Agentur, zur Person des Kunden und zu den Gesprächsteilnehmern. Danach gehen Sie ins Detail.
Für die Preisermittlung benötigen Sie die Wohnungsgröße. Einige Versicherer verzichten auf die Einrede der Unterversicherung, wenn die Wohnung mit einem bestimmten Mindestwert je m² Wohnfläche versichert wird. Als Richtgröße für eine normal ausgestattete Wohnung dienen 650 Euro/m², für eine gehobene 850 Euro/m².
Erfragen Sie, ob Ihr Kunde eine Zweit- oder Ferienwohnung, ein Ferien-, Wochenend- oder Jagdhaus etc. besitzt bzw. nutzt, um Versicherungsbedarf zum Beispiel im Rahmen der Außenversicherung festzustellen. Gegebenenfalls ist auch eine eigenständige Hausratabsicherung für diese Häuser bzw. Wohnungen notwendig.
Neben der pauschalen Ermittlung des Besitzes von Wertsachen ist es hilfreich, diese gesondert zu dokumentieren und gegebenenfalls zu fotografieren. Das erleichtert erstens die Feststellung der notwendigen Versicherungssumme und zweitens die Regulierung im Schadensfall.
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