01.11.2006 | Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie - Teil IV
So analysieren Sie das Risiko in der privaten Haftpflichtversicherung
Wie Sie Ihre Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen können, die im Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts vorgesehen sind, darüber informieren wir Sie in einer Beitragsserie. In dieser Ausgabe erfahren Sie, wie Sie die Risikoanalyse in der privaten Haftpflichtversicherung richtig vornehmen.
Unser Tipp: Verwenden Sie zur Risikoanalyse einen standardisierten Analyse-Bogen.
In einem ersten Schritt machen Sie Angaben zu Ihrer Agentur, zur Person des Kunden und zu den Gesprächsteilnehmern. Danach gehen Sie ins Detail.
Nachdem bei den mitversicherten Personen leicht Deckungslücken entstehen können, wenn zum Beispiel das volljährige Kind nicht mehr über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert ist, sollten Sie diese Angaben erfragen und dokumentieren. Sollen Schäden, die von deliktsunfähigen Kindern verursacht werden, ebenfalls versichert werden, tragen Sie auch diese vollständig ein. Bei unverheirateten Lebenspartnern müssen Sie den Namen des Lebenspartners erfragen.
Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst erfordert unter Umständen eine zusätzliche Deckung über eine Dienst- und Berufshaftpflicht für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Geht die Tätigkeit des Kunden bzw. der mitversicherten Person(en) über die private Tätigkeit als Tagesmutter hinaus, ist der Abschluss einer Betriebs-Haftpflicht empfehlenswert.
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