01.02.2007 | Umsetzung der EU-Richtlinie - Teil VII
So analysieren Sie das Risiko in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
In dieser Ausgabe erfahren Sie, wie Sie die Risikoanalyse in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung richtig vornehmen.
Unser Tipp: Verwenden Sie zur Risikoanalyse einen standardisierten Analyse-Bogen.
Sie können den Risikoanalyse-Bogen sowohl für die Krankenvoll- als auch für die Krankenzusatzversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung verwenden.
Im Wege der Gesundheitsreform soll geregelt werden, dass Arbeitnehmer künftig erst dann nicht mehr krankenversicherungspflichtig sind, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinderfolgenden Jahren über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Diese Regelung soll rückwirkend ab dem 27. Oktober 2006 gelten. Notieren Sie deshalb bei Angestellten neben dem aktuellen auch die Einkommen der letzten zwei Jahre.
Besprechen Sie mit Ihrem Kunden, welchen Leistungsumfang seine private Krankenversicherung haben soll. Längere Krankheit bedeutet für Selbstständige häufig Einkommensverluste, die durch das Krankentagegeld abgefedert werden können. Vereinbaren Sie Karenztage, wenn Ihr Kunde einige Krankheitstage ohne Einkommen überbrücken kann, um den Beitrag zu senken. Angestellte erhalten während der ersten sechs Krankheitswochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Eine Krankentagegeldabsicherung ist bei diesen erst ab der siebten Krankheitswoche möglich.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfiehlt es sich, zusätzlich Pflegekosten abzusichern oder ein Pflegetagegeld zu vereinbaren. Werden nur die gesetzlichen Pflegeleistungen versichert, reichen diese nicht, die Kosten im Pflegefall zu decken.
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