28.01.2008 | Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie – Teil XI
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit – so analysieren Sie das Risiko
Im Rahmen unserer Beitragsserie erfahren Sie dieses Mal, wie Sie das Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisiko richtig analysieren. Verwenden Sie zur Analyse einen standardisierten Risikoanalyse-Bogen, damit Sie nichts vergessen. Diesen finden Sie auch bei „myIWW“ im „Online-Service“ unter „Muster-Risikoanalyse-Bogen“.
Risikoanalyse-Bogen
Name und Anschrift des Vermittlungsunternehmens | |||
Name |
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Anschrift |
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Telefon |
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Telefax |
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E-Mail-Adresse |
| ||
Internet |
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Kunde | Name, Vorname, Anschrift | ||
Gesprächsteilnehmer | |||
Kunde | ... Name, Vorname | ||
Berater | ... Name, Vorname | ||
... | ... Name, Vorname | ||
... | ... Name, Vorname | ||
Monatliche Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit | Monatliche Einkünfte aus | ||
| ... Euro | ||
| ... Euro | ||
| ... Euro | ||
Gesamt | ... Euro | ||
Vorhandene Absicherung der eigenen Arbeitskraft |
| Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung | Berufsunfähigkeit |
Gesetzliche Ansprüche | ... Euro | ... Euro | |
Ansprüche aus berufsständischer Versorgung | ... Euro | ... Euro | |
Private Absicherung: |
|
| |
Zahlung bis: (Datum) | ... Euro ... | ... Euro ... | |
Zahlung bis: (Datum) | ... Euro ... | ... Euro ... | |
Zahlung bis: (Datum) | ... Euro ... | ... Euro ... | |
Zahlung bis: (Datum) | ... Euro ... | ... Euro ... | |
Gesamtsumme | ... Euro | ... Euro | |
Vorhandene Absicherungslücke | Monatliche Gesamteinkünfte aus beruflicher Tätigkeit |
| ... Euro |
Ansprüche aus vorhandener Absicherung | ./. Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung
... Euro | ./. Berufsunfähigkeit
... Euro | |
Vorhandene Absicherungslücke | = ... Euro | = ... Euro | |
Gewünschte Absicherung | ... (bis zu welcher Höhe, bis zu welchem Alter etc.) | ||
Besondere Wünsche | ... |
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Ort, Datum ... | ... ... Unterschrift Kunde Unterschrift Berater |
Erläuterungen
Monatliche Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit
Einnahmen, die aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung stammen, müssen nicht aufgenommen werden, wenn diese auch bei einer Berufsunfähigkeit Ihres Kunden zur Verfügung stehen.
Vorhandene Absicherung der eigenen Arbeitskraft
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten nur noch vor dem 2. Januar 1961 Geborene eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit Berücksichtigung ihrer beruflichen Qualifikation. Alle Jüngeren erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die die berufliche Qualifikation nicht berücksichtigt. Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden wird die volle und bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von sechs Stunden die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.
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