01.09.2006 | Umstrukturierung bei der Allianz
Umsatzsteuer im mehrstufigen Vertrieb?
Ein Versicherungskaufmann der Allianz stellt folgende Frage, anknüpfend an den Beitrag zur "Umsatzsteuerbefreiung im Vertrieb" (Ausgabe 6/2006, Seite 11 ): "Die Allianz AG hat ihre Vertriebsaktivitäten umstrukturiert. Die Vermittlerverträge (Agenturverträge) werden mit der Allianz Beratungs- und Vetriebs-AG fortgeführt. Ist durch diese Änderung die Umsatzsteuerfreiheit meiner Provisionseinnahmen sowohl aus der Versicherungs- als auch aus der Finanzproduktvermittlung in Frage gestellt?"
Struktur der Allianz
Die Antwort
Durch die Änderung bei der Allianz sind Sie Untervermittler der Vertriebsgesellschaft geworden. Für Sie gilt:
Jegliche Provisionen aus der berufstypischen Tätigkeit der Versicherungsvermittlung sind umsatzsteuerfrei, auch wenn Sie diese an die Vertriebsgesellschaft erbringen. |
Provisionen aus Ihrer mehrstufigen Finanzvermittlung sind weiter umsatzsteuerfrei, weil das Bundesfinanzministerium die Nichtbeanstandungsregelung bis auf Weiteres verlängert hat. Ausgenommen ist die Vermittlung von Krediten. Anderer Ansicht ist das Finanzgericht Brandenburg. Es hält die Kreditvermittlungsprovisionen für umsatzsteuerfrei und hat den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung gebeten (Beschluss vom 23.11.2005, Az: 1 K 692/05; Abruf-Nr. 060137 ; Ausgabe 3/2006, Seite 14 ) |
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 17 | ID 97604