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01.12.2006 | Vermittlerrecht

Gesetzentwurf zum Vermittlerrecht beschlossen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie beschlossen. Die Vorschriften über die Qualifikation, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden nehmen damit Gestalt an. Auch Versicherungsberater fallen unter die Vorschriften. Als Erlaubnis- und Registrierungsstellen sind die Industrie- und Handelskammern vorgesehen. Durch Vernetzung wird ein allgemein zugängliches Online-Register geschaffen.

Wichtig: Das Gesetzesvorhaben wird nun abschließend im Bundesrat beraten. Das neue Vermittlerrecht soll voraussichtlich am 1. Juni 2007 in Kraft treten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 1 | ID 97635