01.05.2007 | Vermittlerrecht
Welche Qualifikation müssen Angestellte vorweisen?
"Welche Qualifikation müssen künftig unsere angestellten Mitarbeiter vorweisen?", möchte ein Leser wissen. Die Antwort gibt § 34d Absatz 6 Gewerbeordnung: "Gewerbetreibende ... dürfen direkt bei der Vermittlung mitwirkende Personen nur beschäftigen, wenn sie sicherstellen, dass diese Personen über die für die Vermittlung der jeweiligen Versicherung angemessene Qualifikation verfügen, und geprüft haben, ob sie zuverlässig sind." Eine Sachkundeprüfung, so wie sie von den selbstständigen Vermittlern verlangt wird, wird bei Angestellten nicht verlangt. Ausreichend sind speziell zugeschnittene interne oder externe Schulungen, um die Qualifikation sicherzustellen. So sieht es auch die Gesetzesbegründung vor.
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 1 | ID 97711