28.01.2011 | Versicherungsrecht
Widerrufsrecht erlischt bei fehlender Verbraucherinformation
Hat der Versicherer die erforderlichen Verbraucherinformationen nicht erteilt, ist es nicht europarechtswidrig, dass das Widerrufsrecht eines Versicherungsnehmers (VN) nach § 5a VVG alter Fassung ein Jahr nach Zahlung der Erstprämie erlischt. In derartigen Fällen ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln möglich, dass der VN vertraglich gebunden wird, ohne dass er zuvor die Verbraucherinformation erhalten hat. Begründung: Die europarechtlichen Richtlinien würden keine Vorgaben für das Versicherungsvertragsrecht machen, sondern nur die Harmonisierung der Versicherungsaufsicht bezwecken (Beschluss vom 9.7.2010, Az: 20 U 51/10; Abruf-Nr. 103331).
Wichtig: Nach neuem Recht gilt das Policenmodell nicht mehr. Der VN muss die Verbraucherinformationen vor Vertragsschluss erhalten.