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01.08.2007 | Versicherungsvertragsrecht

Bundestag beschließt neues Versicherungsvertragsrecht

Der Bundestag hat am 5. Juli 2007 das neue Versicherungsvertragsrecht verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es wird für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge gelten. Die drei wichtigsten Übergangsregeln sind:  

  • Auf laufende Verträge (Verträge, die bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden) ist bis zum 31. Dezember 2008 altes Recht anwendbar. Danach gilt auch für diese Verträge das neue Recht.
  • Die Neuregelung der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung gilt auch für Altverträge schon ab dem 1. Januar 2008.
  • Die Neuregelung der Berechnung der Rückkaufswerte gilt nur für Neuverträge, also für Verträge, die nach dem 1. Januar 2008 geschlossen werden.

Wichtig: Im September starten wir eine Beitragsserie, in der wir die Änderungen im Detail vorstellen. Wer sich für die Gesetzestexte interessiert, findet diese im Online-Service (www.iww.de) unter „Gesetzesmaterialien“ – Stichwort „Versicherungsvertragsrecht“.  

Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 2 | ID 111492