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01.10.2003 | Wohnungsbau

Förderzeitraum läuft trotz Nichtbewohnbarkeit

Beim Kauf einer Immobilie beginnt der achtjährige Förderzeitraum ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr auf den Käufer übergehen. Dabei bleibt es auch, wenn die Immobilie mangelhaft ist und auf Grund der erforderlichen Baumaßnahmen erst im nächsten Jahr bezogen werden kann. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Der Käufer verliert dadurch, mangels Eigennutzung, die Zulage für das erste Jahr. Der achtjährige Förderzeitraum beginnt nicht erst in dem Jahr, in dem die Baumängel behoben worden sind.

Unser Tipp: Den Kauf deshalb in das nächste Jahr zu verschieben kann sich rächen. Denn die Bundesregierung plant, die Eigenheimzulage zum 1.  Januar 2004 komplett abzuschaffen. Verzichten Sie dann lieber auf ein Jahr Förderung, als überhaupt keine Eigenheimzulage zu erhalten. (Urteil vom 29.1.2003, Az: III R 53/00; Abruf-Nr.  031252 )

Quelle: Ausgabe 10 / 2003 | Seite 4 | ID 97058