· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch
Grundsätze Leben - was bedeutet Bewertungssumme anstelle der Versicherungssumme?
von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen
| Neuere Agenturverträge weichen oft von den gängigen agenturvertraglichen Regelungen ab. Die Alarmglocken bei den betroffenen Versicherungsvertretern läuten. Aktuell ist ein WVV-Leser alarmiert, dessen Versicherer neuerdings von Bewertungs- statt Versicherungssumme als Basis für die Ausgleichsberechnung nach den „Grundsätzen Leben“ spricht. Erfahren Sie, welche Konsequenzen eine solche Regelung haben kann. |
Frage: In den neuen Versicherungsvertreterverträgen steht, dass Einigkeit besteht, dass in Leben die Bewertungssumme anstelle der Versicherungssumme als Basis für die Ausgleichsberechnung herangezogen wird. Bei Faktoren, die die Bewertungssumme reduzieren, verringert dies auch den Ausgleichsanspruch. Üblicherweise wird doch derzeit die „volle“ Beitragssumme der LV-Verträge (früher war die Versicherungssumme ausschlaggebend) angesetzt. Ist das rechtens?
Antwort: Die Frage wirft ein von der Rechtsprechung noch nicht geklärtes Problem auf. Die Antwort hängt davon ab, wie das Verhalten des Versicherungsvertreters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu werten ist, wenn er sich selbst auf die „Grundsätze“ zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs beruft.
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