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· Fachbeitrag · Provisionsanspruch

Provision des Versicherungsvertreters von A bis Z: Das sind die wichtigsten Spielregeln - Teil 3

von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen

| In punkto Provisionsansprüche müssen Sie auf der Höhe der Zeit sein und die aktuellen Spielregeln kennen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese gegenüber „seinem“ Versicherer fundiert geltend machen bzw. dessen Forderungen qualifiziert abwehren. Der WVV erläutert Ihnen in einer Beitragsserie die wichtigsten Provisionsregeln von A bis Z. Im dritten Teil geht es um die Themen Verjährung, Abtretung, Provisionsverzicht und Stornohaftung. |

Verjährung

Seit der Streichung des § 88 HGB gilt auch für Provisionsansprüche des Handelsvertreters die regelmäßige, allgemein-zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

  • der Anspruch entstanden ist und