· Nachricht · Provision
Geplanter Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen verfassungswidrig
| Ein Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherung ist sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommen zwei Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. |
Die Gutachten wurden auf Veranlassung der Vermittler-Berufsverbände Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. und VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler BFV erstellt. Die Berufsverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft werden bei den im Rahmen des geplanten LVRG 2.0 anstehenden politischen Gesprächen die klaren Ergebnisse der Rechtsgutachten einbringen.
Weiterführende Hinweise
- Rechtsgutachten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier =→ Abruf-Nr. 207148
- Rechtsgutachten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski → Abruf-Nr. 207150
- Wesentliche Ergebnisse Rechtsgutachten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier → Abruf-Nr. 207151
- Wesentliche Ergebnisse Rechtsgutachten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski → Abruf-Nr. 207152
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. vom 12.02.2019