28.05.2013 · Fachbeitrag ·
Rechtsschutzversicherung
Die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete „Effekten-“ und „Prospekthaftungsklausel“ sind unwirksam. Wichtig sind die beiden Entscheidungen des BGH insbesondere für die Geschädigten der Lehman-Pleite. Diesen wurde oft mit Hinweis auf die Klauseln der Deckungsschutz für die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Papiere verweigert.
10.05.2013 · Nachricht · Rechtsschutzversicherung
Der BGH hat die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete „Effektenklausel“ und die „Prospekthaftungsklausel“ für unwirksam erklärt.
> Nachricht lesen
18.04.2013 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Die Reduzierung der Versicherungssumme im Rahmen der Neuordnung der Verträge stellt einen Beratungsanlass dar, der den Versicherer zur Bedarfsermittlung und Beratung verpflichtet. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt.
16.04.2013 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Auch in diesem Monat liefern wir Ihnen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung.
16.04.2013 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
Meldet der Versicherungsnehmer einer Riester-Rentenversicherung Privatinsolvenz an, kann der Insolvenzverwalter den Versicherungsvertrag kündigen und die Auszahlung des Betrags an die Insolvenzmasse verlangen, solange ...
15.03.2013 · Fachbeitrag ·
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Vergibt ein Bauherr sämtliche Gewerke an andere Unternehmen, können ihn dennoch Ansprüche aus dem Bereich des Nachbarrechts treffen. Das lehrt eine Entscheidung des BGH und macht deutlich, wie wichtig eine ...
15.03.2013 · Fachbeitrag ·
Feuerversicherung
Versichert der Mieter die gemieteten Räumlichkeiten gegen Feuer, kann der Versicherungsvertrag nicht zugunsten des Vermieters, der die versicherten Gegenstände leicht fahrlässig beschädigt hat, dahin ausgelegt werden, dass der Versicherer auf einen Regress gegen den Vermieter verzichtet. Das hat der BGH klargestellt.