· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung
EFL-Test bei Berufsunfähigkeitsversicherung unzulässig
| Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann von ihrem Versicherungsnehmer nicht verlangen, dass er sich zur Beurteilung seiner Leistungsansprüche einem sogenannten EFL-Test unterzieht, sich also unter ärztlicher Aufsicht über mehrere Stunden teilweise bis an die Leistungsgrenze belastet. Folge: Der Versicherer kann sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, wenn der Versicherungsnehmer den Test verweigert, so das LG Berlin (Hinweis beschluss vom 29.6.2011, Az. 7 O 194/11 ; Abruf-Nr. 120783 ). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 3 | ID 32387160