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13.03.2013 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Nachweispflicht über Kenntnis des Versicherten von Kündigung

| Der Versicherungsnehmer, der eine private Krankenversicherung kündigt, muss nach § 13 Abs. 10 Satz 3 AVB/KK 2009 nachweisen, dass die in der Krankenversicherung versicherte Person Kenntnis von der Kündigung hat. Diese Klausel ist laut BGH wirksam. |