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Hausratversicherung |
- Rohre der Wasserversorgung sind nur solche, die im Zeitpunkt des Wasseraustritts der Heranführung oder Ableitung von Wasser dienen. Verbliebene Rohre der früheren Wasserversorgung, die mit den Rohren aus der öffentlichen Wasserversorgung nicht (mehr) verbunden sind, sind nicht (mehr) solche der Wasserversorgung. Wasser, das aus ihnen heraustritt, ist kein Leitungswasser.
| OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 1.6.2012, Az. 20 U 107/12; Abruf-Nr. 123603 |
- Wirksam ist die Regelung in § 20 VHB 92, dass bei Abschluss mehrerer Hausratversicherungsverträge mit einem oder mehreren Versicherer(n) und den Versicherungswert nicht übersteigenden Versicherungssummen eine Gesamtentschädigungsgrenze für sämtliche Versicherungsverträge festgelegt wird.
| OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.3.2012, Az. 5 U 378/11; Abruf-Nr. 130330 |
Haftpflichtversicherung |
- Prüft ein Dritter aus Gefälligkeit den Motor eines Fahrzeugs, startet ihn von außen und setzt sich das Fahrzeug daraufhin in Bewegung und wird beschädigt, besteht der Schaden durch die private Haftpflichtversicherung des Dritten gedeckt.
| OLG Saarbrücken, Urteil vom 8.2.2012, Az. 5 U 370/11-50; Abruf-Nr. 130324 |
Kfz-Versicherung |
- Hat die Kfz-Leasinggeberin in ihren AGB im Entwendungs- oder Totalschadensfall auf die Erstattung des Differenzschadens (= Differenz zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert) verzichtet, kann sie auch nicht im Hinblick auf
| OLG Bamberg, Urteil vom 13.12.2012, Az. 1 U 85/12; Abruf-Nr. 130382 |
- die vom Leasingnehmer (freiwillig) abgeschlossene GAP-Versicherung und abweichend von ihren Rechten aus dem Leasingvertrag nunmehr vom Kasko-Versicherer der Leasingnehmerseite den Differenzschaden ersetzt verlangen.
| Az. beim BGH: IV ZR 16/13 |
- Wird dem Halter laut Versicherungsschein Versicherungsschutz für ein beliebiges - mit einem Kurzzeitkennzeichen betriebenes - Fahrzeug gewährt, ist eine Festlegung des Versicherungsschutzes auf ein bestimmtes Fahrzeug gerade nicht erfolgt. Der Halter ist befugt, das Kurzzeitkennzeichen an Dritte weiterzugeben.
| OLG Hamm, Urteil vom 7.12.2012, Az. 9 U 117/12; Abruf-Nr. 130323 |
- Auch wenn an einem Vorderkotflügel eine kleine Delle vorhanden ist, erleidet das Fahrzeug durch einen größeren Heckschaden in Höhe von knapp 2.600 Euro eine Wertminderung.
| AG Kempen, Urteil vom 28.8.2012, Az. 11 C 90/12; Abruf-Nr. 130079 |
Rechtsschutzversicherung |
- Der in ARB 2002 zugesagte Rechtsschutz für Selbstständige für den privaten Bereich umfasst einen Rechtsstreit, den der VN über Mängel an einer Photovoltaikanlage gegen den Ersteller der Anlage führt, wenn es sich bei der Anschaffung und dem Betrieb der Anlage um eine Maßnahme der privaten Vermögensverwaltung des VN handelt. Dies gilt selbst dann, wenn der VN im Rahmen seines Handelsgewerbes Kunden bei Investitionen in Photovoltaikanlagen umfassend betreut.
| OLG Nürnberg, Urteil vom 21.1.2013, Az. 8 U 1537/12 Abruf-Nr. 130432 |
- Das den Versicherungsfall im Sinnes des § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. a) ARB 94 darstellende Erstereignis setzt einen fassbaren Bezug auch zur Person des Versicherten voraus. Als Erstereignis sind daher vom Haftpflichtigen zurechenbar gesetzte Ursachen zu betrachten, die den Eintritt eines Schadens gerade für den Versicherten wahrscheinlich machen.
| OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.1.2013, Az. 12 U 155/12; Abruf-Nr. 130433 |
- Die Baurisikoklausel im Rechtsschutz ist nicht auf Risiken der Abwicklung von Verträgen über Planungs- und Bauleistungen betreffend Gebäude oder Gebäudeteile beschränkt. Sie erfasst auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen angeblich betrügerischer Schädigung des Bauherrn.
| OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.10.2012, Az. 12 U 99/12; Abruf-Nr. 130045 |
- Eine Klausel, die den Vertragsrechtsschutz auf eine bestimmte Höhe des Streitwerts begrenzt und bei Überschreiten auch eine anteilige Erstattung ausschließt, ist überraschend (§ 305c Abs. 1 BGB) und daher unwirksam.
| LG Heidelberg, Urteil vom 21.9.2012, Az. 1 O 44/12; Abruf-Nr. 123934 |
Reiseversicherung |
- Der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung wird nicht durch eine dem VN bekannte Grunderkrankung ausgeschlossen, auch wenn diese nach der Erfahrung gelegentlich Akutbeschwerden verursachen kann.
| LG Duisburg, Urteil vom 12.10.2012, Az. 7 S 187/11; Abruf-Nr. 130325 |