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· Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Insolvenz des VN und Haftungsansprüche Dritter

| Ist über das Vermögen eines Versicherungsnehmers (VN) ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann ein geschädigter Dritter seinen Anspruch gegen den VN auf abgesonderte Befriedigung aus dessen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer verlangen. Dies entschied der BGH. |

 

Hintergrund | Dies folgt aus der Reichweite des Freistellungsanspruchs des VN nach § 100 VVG. Der Versicherer ist bei einer Haftpflichtversicherung auch verpflichtet, den VN von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten aufgrund der Verantwortlichkeit des VN für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden. Der Versicherer muss deshalb in gleicher Weise, wie für die Hauptforderung, auch für den Kostenerstattungsanspruch des Dritten einstehen (BGH, Urteil vom 18.7.2013, Az. IX ZR 311/12; Abruf-Nr. 132876).

Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 5 | ID 42306471