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· Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Kein Versicherungsschutz bei abgenommener Roter Nummer

| Versicherungsschutz über die Kaskokomponente in der Handel- und Handwerkversicherung besteht nur, solange die Kennzeichen am Fahrzeug befestigt sind. Werden sie über Nacht abgenommen, damit sie nicht gestohlen werden, und wird dann das ganze Fahrzeug entwendet, besteht kein Versicherungsschutz wegen des Diebstahls, entschied das OLG Koblenz. |

 

Das OLG Koblenz begründet seine Entscheidung einerseits mit dem puren Wortlaut der Bedingungen und andererseits auch mit dem Sinn der Klausel. Der Missbrauchsgefahr wäre Tür und Tor geöffnet, könnte man im Nachhinein immer behaupten, „eigentlich“ wären die roten Kennzeichen an dem Auto, nur im Moment des Schadeneintritts sei das nicht der Fall gewesen (Beschluss vom 26.5.2011, Az: 10 U 1258/10; Abruf-Nr. 113905).

Quelle: ID 30823280