13.11.2014 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Widerrufsbelehrung im Kursivdruck auf Übersendungsschreiben
| Die Hervorhebung der Belehrung über das Widerrufssrecht nach Abschluss eines im Policenmodell zustande gekommenen Kapitallebensversicherungsvertrags durch Kursivdruck kann nach einem Urteil des OLG Stuttgart den Anforderungen des § 5a VVG alter Fassung entsprechen. |
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