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23.05.2017 · Nachricht · Altersversorgung

Gehaltskürzung kann zu Überversorgung führen

| Übersteigt die zu erwartende Pensionsleistung 75 Prozent der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge, liegt nach Auffassung des BFH eine Überversorgung vor. Die Pensionsrückstellung muss gekürzt werden. |