· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
BahnCard und Monatskarten: Lohnsteuerlich sichere Gestaltungen für die Praxis
von StB Dipl. Finw (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Stellen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter in der Versicherungsagentur eine BahnCard und darf Ihr Mitarbeiter diese dienstlich und privat nutzen, hängt es von der Amortisations-Prognose ab, ob und wann dies lohnsteuerfrei möglich ist. Nutzt der Mitarbeiter seine private Monatskarte auch für dienstliche Fahrten, können Sie ihm seine Ausgaben auch steuerfrei erstatten. Das hängt von den jeweiligen Gestaltungen ab. |
Beschaffung und Überlassung einer BahnCard durch Arbeitgeber
Zu der Frage, wie die Anschaffung und Überlassung einer BahnCard Business durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich zu beurteilen ist, haben sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt (vgl. u. a. OFD Frankfurt vom 31.07.2017, Az. S 2334 A ‒ 80 ‒ St 222, Abruf-Nr. 196491):
Überlassen Sie einem Ihrer Mitarbeiter eine BahnCard Business, liegt dies im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, wenn die Kosten für diese nicht höher sind als die Ermäßigungen, die durch die Nutzung der BahnCard Business bei Dienstreisen erzielt werden. Bei der Überlassung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse kann der Mitarbeiter die BahnCard Business ohne lohnsteuerliche Folgen privat nutzen (z. B. am Wochenende). Bei der Frage, ob die BahnCard im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse ist, hängt es von der Amortisations-Prognose ab, ob der Mitarbeiter für die private Nutzungsmöglichkeit einen geldwerten Vorteil versteuern muss.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig