27.09.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Überlassung eines betrieblichen Smartphones und privater Mobilfunkvertrag
| Sind die laufenden Kosten für die Benutzung eines betrieblichen Smartphones nach § 3 Nr. 45 EStG lohnsteuerfrei, wenn der Mobilfunkvertrag auf den Mitarbeiter lautet und der Arbeitgeber den Mobilfunkvertrag bezuschusst. Nein, meint WVV. Anders sieht es das „Lexikon für das Lohnbüro“. |
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