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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Überlassung eines betrieblichen Smartphones und Übernahme privater Mobilfunkgebühren

von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| In Agenturen gibt es unterschiedlichste Gestaltungen hinsichtlich der Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones. Ein genauer Blick auf die Gestaltung ist notwendig. Denn auch die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen hängen von der jeweiligen Gestaltung ab. |

 

Frage: Sind die laufenden Kosten für die Benutzung eines betrieblichen Smartphones nach § 3 Nr. 45 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn wir als Agentur Eigentümer des Smartphones sind und der Mitarbeiter den Vertrag über die laufenden Kosten abgeschlossen hat?

 

Antwort: Nein. § 3 Nr. 45 EStG ist in dem Fall nicht einschlägig. Denn § 3 Nr. 45 EStG gilt nur für einen betrieblichen Mobilfunkvertrag. Das bedingt, dass Sie als Arbeitgeber den Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben.