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26.02.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

Überlassung von PC, Handy & Co.: Steuerfalle bei Leasing kennen

| Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie PC, Tablet oder Smartphone können Sie Mitarbeitern steuerfrei überlassen. Das regelt § 3 Nr. 45 EStG. Aufpassen müssen Sie, wenn Sie die Geräte leasen und der Leasingvertrag vorsieht, dass Ihr Mitarbeiter in der Versicherungsagentur das Gerät nach Ende der Laufzeit zu einem sehr geringen Preis kaufen kann. Dann wird die Überlassung lohnsteuerpflichtig, so das FG Sachsen. |