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ErbBstg Erbfolgebesteuerung

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· Fachbeitrag · Bilanz

Elektronische Bilanz - Einführung wird faktisch verschoben

| Nun ist es amtlich: Die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen wird faktisch verschoben. Aus dem endgültigen Anwendungsschreiben des BMF geht hervor, dass die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 - also regelmäßig im Jahr 2014 - elektronisch übermittelt werden müssen. Für das Wirtschaftsjahr 2012 ist die Abgabe in Papierform noch zulässig ( BMF, Schreiben vom 28.9.2011, Az: IV C 6 - S 2133-b/11/10009 ; Abruf-Nr. 113283 ). |

Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 2 | ID 30325440

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