· Fachbeitrag · Bilanz
Rechtsquelle für Rückstellung für Stornoquote?
| Ein Leser fragt nach der Rechtsquelle für die Bildung einer Rückstellung für die Stornoquote. Steuerberater Daniel Scherf antwortet. |
Frage: In WVV 11/2012 (Seite 13) steht, dass sich die rückstellungsfähige Stornoquote so ermittelt, dass die tatsächlich stornierten Verträge und die daraus resultierenden Provisionsrückzahlungen ins Verhältnis zu den Provisionserlösen gesetzt werden und eine pauschale Rückstellung, abgeleitet aus Branchenerfahrungen, unzulässig ist. Können Sie dafür eine Rechtsquelle nennen?
Antwort: Die Aussage entspricht der Praxis der Finanzverwaltung. Da es sich bei der Rückstellung für die Stornoquote um eine steuermindernde Tatsache handelt, obliegt Ihnen als Versicherungsvertreter auch nach den allgemeinen Regeln der Beweislast die Nachweispflicht bezüglich der Passivierung der Rückstellung für die Stornoquote dem Grunde und der Höhe nach. Das hat in der Regel zur Folge, dass Sie die Rückstellung für Stornoquote dem Grunde und der Höhe nach bezeichnen und nachweisen müssen.
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