· Fachbeitrag · Buchführung
GoBD: Finanzverwaltung verschärft Anforderungen an die Buchführung drastisch
| Wenn Sie Ihr Steuerberater demnächst auf mögliche Umstellungen in Ihrer Buchhaltung anspricht, hat das einen Grund. Er heißt abgekürzt GoBD, wohinter sich die Vorstellung der Finanzverwaltung von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung verbirgt. Diese hat die Finanzverwaltung im November 2014 neu formuliert, deutlich verschärft und auf Einnahmen-Überschuss-Rechner ausgeweitet. Faktisch alle selbstständigen Versicherungsvertreter sind betroffen und müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen. |
Was verbirgt sich hinter GoBD?
GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Schon bisher sieht das Handelsgesetzbuch für Kaufleute und Unternehmen vor, dass die Buchhaltung „ordnungsgemäß“ sein muss. Ordnungsgemäß heißt in diesem Zusammenhang, dass jeder Geschäftsvorfall vom Beleg hin zur Steuererklärung und zurück für einen Prüfer binnen kurzer Zeit nachvollziehbar sein muss. Alle Sachverhalte müssen nicht nur richtig und vollständig erfasst werden, sondern auch zeitnah, geordnet und nachvollziehbar.
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