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· Fachbeitrag · Einkommensteuer

Auch BAföG mindert Ausbildungsfreibetrag nicht mehr

| Seit 2012 spielen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder beim Ausbildungsfreibetrag keine Rolle mehr. Er ist immer in voller Höhe zu gewähren. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat jetzt klargestellt, dass das auch für Kinder gilt, die BAföG beziehen. |

 

Hintergrund | In § 33a Abs. 3 Satz 3 EStG steht, dass Ausbildungsbeihilfen - dazu gehört BAföG - den Ausbildungsfreibetrag nach wie vor mindern. Spitzfindige Sachbearbeiter im Finanzamt wollten sich darauf berufen und Ausbildungsfreibeträge kürzen. Die OFD macht deutlich, dass der Gesetzgeber hier nur schlampig gearbeitet und den ominösen Satz 3 versehentlich stehen gelassen hat (OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo ESt Nr. 18/2013 vom 18.9.2013; Abruf-Nr. 133184).

 

PRAXISHINWEIS | Sollte das Finanzamt bei Ihnen den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro für Jahre ab 2012 mindern, weil Ihr auswärts untergebrachtes Kind BAföG bezogen hat, weisen Sie auf diese aussagekräftige Verfügung hin und beantragen Sie den vollen Freibetrag.

Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 2 | ID 42356410