· Fachbeitrag · Einnahmen-Überschuss-Rechnung
BFH bestätigt Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR
| Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen die Anlage EÜR mit der Einkommensteuererklärung abgeben. Dies hat der BFH klargestellt. Denn die entsprechende Verordnung ist nach Ansicht des BFH rechtmäßig zustande gekommen ( Urteil vom 16.11.11, Az. X R 18/09 ; Abruf-Nr. 114272 ). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 2 | ID 31039640