19.02.2019 · Fachbeitrag · Elektromobilität/Dienstwagen
Halbierte Bemessungsgrundlage – BMF beantwortet zwei Fragen
| Für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, wurde die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung halbiert (§ 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG). Das BMF hat in einem Schreiben an den Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) die zeitliche Anwendung der Neuregelung präzisiert. |
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