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· Fachbeitrag · Familienverträge

Gestaltungsmodell: Zuwendung des Nießbrauchs an Betriebsgrundstück zugunsten eines Kindes

| Die Verlagerung von Vermietungseinkünften auf Familienangehörige mit geringerem Steuersatz im Rahmen des Zuwendungsnießbrauchs ist ein beliebtes Steuersparmodell. Jetzt hat das FG Baden-Württemberg rechtskräftig entschieden, dass ein Nießbrauch nicht nur an einer Wohnimmobilie, sondern auch an einem vermieteten Betriebsgrundstück bestellt werden kann, das innerhalb der Familie vermietet ist. |

 

Zuwendungsnießbrauch innerhalb einer Familie

Mit notariell beurkundetem Vertrag räumte Mutter M ihrer volljährigen Tochter T einen befristeten, unentgeltlichen Nießbrauch an ihrem Betriebsgrundstück ein. Der Nießbrauch zugunsten T wurde ins Grundbuch eingetragen. T stehen die Einnahmen aus der Vermietung des Betriebsgrundstücks in voller Höhe zu, und sie trägt alle Lasten des Grundbesitzes. T vermietet das Betriebsgrundstück an ihren Vater V, der dieses bisher von M für seine gewerbliche Tätigkeit gemietet hatte und weiter nutzt.

 

Das Finanzamt erkannte die Bestellung zugunsten der T wegen Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO) steuerlich nicht an. Dagegen klagten M und V erfolgreich. Die Einkünfte aus der Vermietung sind T und nicht M zuzurechnen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2016, Az. 11 K 2951/15, Abruf-Nr. 194838).