13.05.2020 · Nachricht · Finanzierung
Vergleichsbeträge der Bank nur teilweise steuerpflichtig
| Die aufgrund eines Vergleichs von einer Bank zurückgezahlten Zinsen sind keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge. Steuerpflichtig ist jedoch der Teil der Rückzahlung, der auf den Nutzungsersatz entfällt, so das FG Köln. |
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