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18.10.2017 · Nachricht · Finanzierung/GmbH

Darlehensverzicht gegenüber ehemaligem Gesellschafter

| Verzichtet eine GmbH nicht nur auf Zinsen, sondern auch auf die komplette Rückzahlung eines Darlehens, das sie einem ehemaligen Gesellschafter gewährt hatte, handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das FG München. Es genügt, dass beim Abschluss des Darlehensvertrags noch ein Gesellschafterverhältnis zur GmbH bestand (FG München, Urteil vom 13.03.2017, Az. 7 K 1767/15, Abruf-Nr. 197162 ). |