12.09.2013 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
BFH: Keine Verzinsung bei Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags
| Gibt der Unternehmer die Absicht zu einer Investition auf, für die er einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen hat, verliert er rückwirkend den Anspruch auf die Steuervergünstigung. Die entsprechende Einkommensteuer muss er nachzahlen, nicht den Zinszuschlag, entschied der BFH. |
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