· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
BMF: Lohnsteuerliche Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst
| Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerlichen Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst. Eine Neuerung gibt es bei der Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. |
Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
Nutzt der Mitarbeiter einen Dienstwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für die Fahrten zur Arbeitsstätte (= Agentur), kann er statt der 0,03-Prozent-Regelung die Einzelbewertung wählen. Er braucht dann pro Fahrt nur 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern (BFH, Urteile vom 04.04.2008, Az. VI R 85/04, Abruf-Nr. 081836; BFH, Urteil vom 22.09.2010, Az. VI R 57/09, Abruf-Nr. 104290).
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Ein Agenturmitarbeiter nutzt den Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30.000 Euro) nur an fünf Tagen im Monat für Fahrten zwischen der Wohnung und der 35 km entfernten Agentur. Der monatliche geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:
Ergebnis: Durch die fahrtenbezogene Berechnung statt der 0,03-Prozent-Regelung reduziert sich der geldwerte Vorteil um 210 Euro (315 ./. 105 Euro). |
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