08.04.2014 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Einsprüche gegen höhere Kilometerpauschale zurückgewiesen
| Das BVerfG hat die Klage zur Anhebung der Kilometerpauschale bei einer Auswärtstätigkeit von 0,30 Euro/km auf 0,35 Euro/km nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 20.8.2013, Az. 2 BvR 1008/11). Die Finanzverwaltung hat nun die Einsprüche, die dazu am 27. Februar 2014 anhängig waren, per Allgemeinverfügung zurückgewiesen. |
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